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Ein strahlend weißes Gebiss ist ein Synonym für Schönheit, Gesundheit und Vitalität. Helle Zähne stehen für Frische, Jugendlichkeit und Attraktivität.
In der heutigen Gesellschaft, in der ein gepflegtes Äußeres zunehmend an Bedeutung gewinnt, verwundert es nicht, dass immer mehr Patienten Interesse an weißeren Zähnen zeigen.

Seit über zehn Jahren ist das Bleichen verfärbter und dunkler Zähne durch den Zahnarzt ein klinisch erprobtes und sicheres Verfahren.

Diese Therapie ist bei folgenden Indikationen angebracht:

  • bei Zähnen mit relativ gleichmäßiger gelber oder grau getönter Zahnfarbe,
  • bei altersbedingter Dunkelverfärbung von Zähnen,
  • bei Zahnverfärbungen durch Genuss- und Lebensmittel (Nikotin, häufiger Kaffee-, Tee-, Rotweingenuss),
  • bei Zahnverfärbung durch Einnahme von Medikamenten,
  • bei toten Zähnen.

Jeder Zahn, der nicht überkront oder mit einer Verblendschale (Veneer) versorgt ist, kann bis zu einem bestimmten Grad aufgehellt werden.

Die Zähne sollten gesund, sauber und frei von Zahnstein sein. Ggf. sollte eine Zahnreinigung mittels Air Flow (siehe Airfow >) vorausgehen, um die tatsächliche Zahnfarbe besser beurteilen zu können und aufgelagerte Beläge zu entfernen.

Sollen mehrere Zähne bzw. das gesamte Gebiss aufgehellt werden, so wird vom Zahntechniker eine Bleichschiene nach einem Abdruck der Zähne angefertigt. Diese Schiene enthält Hohlräume an den Zahnflächen, die gebleicht werden sollen. Darin wird das Bleichmittel als Gel eingefüllt und die Schiene über einige Tage idealer weise nachts getragen. Da auch gebleichte Zähne im Laufe des Lebens wieder ihre Farbe verändern, kann man diese Schiene wiederverwenden, falls ein erneutes Bleichen gewünscht wird.

Handelt es sich jedoch nur um einen oder wenige Zähne, ist es oftmals einfacher, diese direkt in einer Sitzung in der Zahnarztpraxis aufzuhellen, indem das Bleichmittel nach Abdeckung das Zahnfleisches auf den betroffen Zahn platziert wird und mittels Laser mehrere Minuten aktiviert wird. Selbstverständlich ist dieser Weg auch möglich, wenn man alle Zähne bleachen will.

Zahnfarbene Füllungen aus Kunststoff lassen sich nicht aufhellen und müssen eventuell nach der Bleichtherapie ausgetauscht werden.

In der Tragephase der Schiene kann es manchmal zu einer Überempfindlichkeit der Zähne vor allem gegen Kälte kommen. Nach einer kurzen Behandlungsunterbrechung klingen diese Beschwerden aber rasch wieder ab. Bleibende Schäden an den Zähnen oder am Zahnfleisch sind ganz sicher nicht zu befürchten.
Da es sich beim Aufhellen von Zähnen um ein rein ästhetisches Anliegen handelt, werden die Kosten von den Krankenkassen nicht übernommen.

Eine Bleichtherapie führt immer zu einer ästhetischen Verbesserung.
Sehr intensive Verfärbungen werden meistens innerhalb kürzerster Zeit aufgehellt, während geringfügigere Verfärbungen oft erst nach mehreren Tagen ansprechen.

Bleichen beruht auf der Wirkung von Sauerstoff, der aus Wasserstoffperoxyd (H2O2) freigesetzt wird. Bei der Anwendung des Bleichmittels unterscheidet man zwischen toten und lebenden Zähnen: Tote Zähne bleicht man von innen, lebende von außen.